Weil wir mehr können als Stilllegen!
Die Anforderungen an die Landwirtschaft wachsen und damit auch die Anforderungen an die Landwirtinnen und Landwirte. Diese Anforderungen zu erfüllen, wird schwerer, je mehr gesetzliche Vorgaben gemacht werden. Die Zahl von Gesetzen und Verordnungen steigt jedes Jahr und behindert dabei nicht nur die landwirtschaftliche Praxis: Nutzungsverbote und Auflagen sind Nachteile für die Bewohner im ländlichen Raum insgesamt.
Beispielsweise sind in Sachsen-Anhalt rund 232.000 Hektar als „Natura 2000-Gebiete“ festgelegt, mehr als 11 % der Landesfläche. Das führt unter anderem dazu, dass in diesen Gebieten die Möglichkeiten der Betriebe eingegrenzt werden, auf ihren Flächen fachlich sinnvoll Landwirtschaft zu betreiben, beispielsweise Milchviehhaltung. Diese Vorgaben stehen manchmal auch in Gegensatz zu anderen Anforderungen. Beispielsweise gelten für die Ausbringung von Mist und Gülle gesetzlich festgelegte „Sperrzeiten“. In diesen Zeiten dürfen keine Wirtschaftsdünger ausgebracht werden.
Das führt für Landwirtinnen und Landwirte zu Schwierigkeiten, denn die Natur hält sich nicht an die durch Bundes- und Landespolitik festgelegten Sperrzeiten. So kann es passieren, dass Arbeiten auf dem Feld nicht gemacht werden dürfen, obwohl es für die Natur der richtige Zeitpunkt wäre.
Aber auch für die nicht-landwirtschaftliche Landbevölkerung entstehen Nachteile, da neue Schutzgebiete unter anderem Verbote für Angler oder eine generelle Leinenpflicht für Hunde bedeuten können. Was da noch gar nicht erwähnt ist: Wenn private Flächen in solchen Gebieten liegen, führt das für die Eigentümer zu einem dauerhaften Wertverlust. Das trifft auch die Mitmenschen, die „von früher noch“ etwas Wald, Wiese oder Ackerland besitzen, diese Flächen meist verpachten und häufig nicht wissen, was neue Verbote für sie bedeuten.
Wir sagen: Verbote und Einschränkungen müssen fachlich nachvollziehbar sein und wo es möglich ist, finanziell ausgeglichen werden!